Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar 

Wussten Sie, dass Sie die Kosten für die Polsterreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen können? Laut § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) haben Sie die Möglichkeit, bis zu 20 % der Kosten direkt von Ihrer Steuerlast abzuziehen – das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Haushalte, die regelmäßig Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert das?

  1. Erhalt einer Rechnung:
    Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung über die erbrachte Leistung aus.
  2. Unbare Zahlung:
    Um die Kosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die Rechnung per Überweisung, Kartenzahlung oder einem anderen bargeldlosen Verfahren bezahlen.
  3. Einreichen der Unterlagen:
    Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Steuererklärung ein und profitieren Sie von der steuerlichen Entlastung.


Welche Vorteile haben Sie?

  • Sie können bis zu 20 % der Kosten für die Polsterreinigung, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, direkt von Ihrer Steuer abziehen.
  • Die Regelung gilt auch für andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterreinigung, Gartenarbeit oder Haushaltshilfe.
  • Steuerliche Vorteile gelten nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter, die Dienstleistungen im Haushalt in Anspruch nehmen.


Ein Beispiel:

Sie lassen Ihre Couch reinigen und erhalten eine Rechnung über 145,00 €. Davon können 20 % steuerlich abgesetzt werden, das entspricht 29,00 €. Die tatsächlichen Kosten betragen für Sie also nur 116,00 €.

Ihr Vorteil mit Rhein Polster:

  • Detaillierte Rechnung: Wir sorgen für eine ordnungsgemäße und transparente Rechnungsstellung.
  • Bargeldlose Zahlung: Wählen Sie bequem zwischen Überweisung, EC-Karte, Apple Pay oder Google Pay.
  • Beratung: Haben Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


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Tipp: Lassen Sie sich Ihre Polsterreinigung von uns professionell durchführen und nutzen Sie gleichzeitig die steuerlichen Vorteile!